Leistungsumfang
Befunde beheben und die Wirkung der Änderung nachprüfen. Der Änderungsauftrag wird separat vereinbart.
Vom Befund zur Änderung
Eine Änderung beginnt nicht mit einem pauschalen Schreibzugriff. Vorgesehen sind ein nachvollziehbarer Befund, ein begrenzter Änderungsauftrag und ein überprüfbares Ziel.
Vor einer Behebung klären
- Wer darf welche Änderung freigeben?
- Welche Sicherung und Rückfallmöglichkeit gibt es?
- Wann darf geändert werden?
- Welche Prüfung belegt den Erfolg?
Separater Auftrag
Analyse, Behebung und Nachprüfung sind unterschiedliche Leistungen. Verfügbarkeit, Berechtigungen und Verantwortung werden vorab vereinbart.
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Welche Befunde möchten Sie beheben lassen?
Änderungen und Nachprüfung werden separat vereinbart.
